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AHV- und Familienausgleichskasse

des Thurgauer Gewerbeverbandes

Information betreffend Verschiebung Rückverteilung CO2-Abgabe 2025

Wichtiger Hinweis: Die Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft für das Jahr 2025 erfolgt erst 2026.

Aufgrund von Änderungen in der CO2-Gesetzgebung wird die Rückverteilung an die Wirtschaft für das Jahr 2025 in das Jahr 2026 verschoben. Die Rückverteilung 2025 erfolgt somit zusammen mit der Rückverteilung 2026 im Jahr 2026. Basis für die Rückverteilung 2025 und 2026 bildet die ALV1-Lohnsumme des Jahres 2024.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bafu.admin.ch/co2-abgabe-verteilung