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AHV- und Familienausgleichskasse

des Thurgauer Gewerbeverbandes

Arbeitgebende/Arbeitnehmende

Als Arbeitgeber gilt, wer obligatorisch versicherten Personen Arbeitsentgelte ausrichtet. Gegenüber der Ausgleichskasse sind einzig die Arbeitgebenden abrechnungspflichtig. Sie bringen bei jeder Lohnzahlung die Arbeitnehmerbeiträge in Abzug und entrichten diese zusammen mit den eigenen Beiträgen periodisch ihrer Ausgleichskasse.

Beitragsberechnung

Die Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Erwerbsausfallentschädigung (EO) sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV) werden je zur Hälfte (paritätisch) von den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen. Die Beiträge an die Familienausgleichskasse sowie die Verwaltungskostenbeiträge gehen zu Lasten der Arbeitgebenden.

Klicken Sie auf den Online-Rechner, um eine unverbindliche Beitragsberechnung vorzunehmen.

Freibetrag nach dem Referenzalter
Personen, welche das Referenzalter erreicht haben und weiterhin erwerbstätig sind, können wählen, ob sie auf den Freibetrag von 1 400 Franken monatlich oder 16 800 Franken jährlich Beiträge entrichten möchten. Arbeitnehmende, die auf den Freibetrag verzichten, informieren ihren Arbeitgeber spätestens bei Zahlung des ersten Lohns nach Erreichen des Referenzalters oder des ersten Lohnes in jedem nachfolgenden Jahr darüber.

Akzeptiert die arbeitnehmende Person die Lohnzahlung mit einem Abzug des Freibetrags, kann sie nachträglich keine Beitragserhebung auf dem ganzen Lohn verlangen.

Online-Service

Unsere e-Business-Plattform connect bietet unseren Mitgliedern die Möglichkeit, die meisten Geschäftsfälle (Mitarbeitende an-/abmelden, jährliche Lohnmeldungen, Familienzulagen an-/abmelden, Personalien ändern etc.) papierlos abzuwickeln und den administrativen Aufwand deutlich zu reduzieren. Detaillierte Informationen finden Sie unter connect.

Anmeldung

Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung entgegen.