Diese Website verwendet Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung / Impressum.

AHV- und Familienausgleichskasse

des Thurgauer Gewerbeverbandes

Internationales

Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten gehören heute in Europa und weltweit zum beruflichen Alltag. Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten bilaterale Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen. Die Sozialversicherungsabkommen verfolgen zwei Ziele: Erstens sollen die Angehörigen der Vertragsstaaten bezüglich der Leistungsansprüche gleichgestellt werden; und zweitens sollen Doppelbelastungen des gleichen Beitragsobjektes durch Sozialversicherungsbeiträge vermieden werden.

Von besonderer Bedeutung für die Schweiz ist das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie das EFTA-Abkommen.

Über den nachfolgenden Link erhalten Sie weitere Informationen über die soziale Sicherheit im internationalen Kontext.

Internationales | Sozialversicherungen | Informationsstelle AHV/IV Informationsstelle AHV‑IV – Internationales

ALPS Online-Meldung von international tätigen Mitarbeitenden

Die neue Online-Plattform ALPS (Applicable Legislation Platform Switzerland) erleichtert die Abwicklung der Sozialversicherungen von international tätigen Mitarbeitenden. Neue Einsätze im Ausland (kurz- und langfristige Entsendungen, Entsendungsverlängerungen und Weiterversicherungen) sowie Mehrfachtätigkeiten (gleichzeitige Erwerbstätigkeit in CH – EU bzw. EFTA) können schnell und effizient bearbeitet werden.

Die Vorteile von ALPS

  • Der Arbeitgeber kann Anträge direkt in ALPS erfassen und online an die Ausgleichskasse übermitteln.
  • Bestätigungen oder Ablehnungen der Weiterversicherung erhalten Sie online.
  • Begleitende Familienangehörige von international tätigen Mitarbeitenden können via ALPS gemeldet werden.
  • ALPS funktioniert ortsunabhängig und der Arbeitgeber kann jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand seiner Meldung nachverfolgen.
  • Die Anträge können jederzeit dupliziert werden. Zudem stellt ALPS eine elektronische und lückenlose Dokumentation sicher.