Nichterwerbstätige
Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen. Dazu gehören beispielsweise:
- Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
- vorzeitig Pensionierte
- Teilzeitbeschäftigte
- Studierende
- Reisende
- ausgesteuerte Arbeitslose
- Verwitwete
Beitragsberechnung
Als Grundlage für die Berechnung der Beiträge für Nichterwerbstätige dienen das Vermögen und das 20-fache jährliche Renteneinkommen.
Klicken Sie auf den Online-Rechner, um eine unverbindliche Beitragsberechnung vorzunehmen.
Anmeldung
Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung entgegen, wenn Sie vorzeitig pensioniert sind (ab 58 Jahren) und Ihr letzter Arbeitgeber mit unserer Ausgleichskasse abgerechnet hat oder falls für Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner bereits Beiträge für Nichterwerbstätige bei uns abgerechnet werden.
Wir bitten alle anderen obenerwähnten Personen sich bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons zu melden.