Altersrente
Anspruch auf eine ordentliche Altersrente haben Frauen ab 64 Jahren und Männer ab 65 Jahren, wenn ihnen während mindestens eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können. Die erste Rente wird im Monat, welcher dem 64. bzw. 65. Geburtstag folgt, ausbezahlt.
Für Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente mit Kindern werden Kinderrenten ausgerichtet. Der Anspruch erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss einer Ausbildung, spätestens jedoch mit Vollendung des 25. Altersjahres.
Berechnung der Altersrente
Die Grundlagen für die Berechnung sind:
- Die anrechenbare Beitragszeit
- Das durchschnittliche Jahreseinkommen
- Allfällige Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Eine Vollrente wird ausgerichtet, wenn ab dem vollendeten 20. Altersjahr bis zum Rentenalter lückenlos Beiträge einbezahlt werden. Bei unvollständiger Beitragsdauer wird eine Teilrente ausgerichtet.
Flexibler Bezug der Altersrente
Es bestehen folgende Möglichkeiten, die Altersrente flexibel zu beziehen:
- Um 1 oder 2 Jahre vorzuziehen (der Vorbezug für einzelne Monate ist nicht möglich) oder
- Um 1 bis höchstens 5 Jahre aufzuschieben.
Vorbezug und Aufschub führen zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der Rente.
Anmeldung
Möchten Sie sich für Ihre Altersrente und gegebenenfalls Kinderrenten anmelden, empfehlen wir Ihnen, die Anmeldung ca. drei Monate vor dem vorgesehenen Bezug einzureichen.
Zuständig ist in der Regel die Ausgleichskasse, bei der zuletzt Beiträge für Sie entrichtet worden sind.