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AHV- und Familienausgleichskasse

des Thurgauer Gewerbeverbandes

Hinterlassenenrente

Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten:

  • Witwenrenten
  • Witwerrenten
  • Waisenrenten


Die Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten.

Anmeldung

Sie können sich mittels Anmeldeformular für eine Hinterlassenenrente anmelden. Zuständig ist in der Regel die Ausgleichskasse, bei welcher die verstorbene Person zuletzt die Beiträge entrichtet hat.