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AHV- und Familienausgleichskasse

des Thurgauer Gewerbeverbandes

Mutterschaftsentschädigung MSE

Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Diese gilt als Entschädigung für den Verdienstausfall.

Höhe der Entschädigung

Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80 % des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Das maximale Taggeld wird mit einem Monatseinkommen von 7'350 Franken und bei Selbständigerwerbenden mit einem Jahreseinkommen von 88'200 Franken erreicht.

Klicken Sie auf den Online-Rechner, um eine unverbindliche Berechnung der Mutterschaftsentschädigung vorzunehmen.

Anmeldung

Arbeitnehmende können ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung über ihren Arbeitgebenden anmelden. Füllen Sie bitte die persönlichen Angaben auf dem Formular aus und leiten die Anmeldung an Ihren Arbeitgebenden weiter. Der Arbeitgebende reicht das ergänzte Formular bei der zuständigen Ausgleichskasse ein.

Selbständigerwerbende können die ausgefüllte Anmeldung direkt der Ausgleichskasse zustellen, über die sie die Beiträge abrechnen.

Die Anmeldung ist erst nach der Geburt des Kindes einzureichen, da für die Berechnung das genaue Datum der Niederkunft bekannt sein muss.