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AHV- und Familienausgleichskasse

des Thurgauer Gewerbeverbandes

Rentenvorausberechnung

Wenn Sie Auskunft über Ihre zukünftig zu erwartende Rente der AHV oder IV erhalten möchten, können Sie eine provisorische Rentenvorausberechnung beantragen. Es ist jedoch zu beachten, dass die gegenwärtigen persönlichen Verhältnisse und das heute geltende Recht für die Berechnung massgebend ist. Gibt es in diesen Bereichen bis zum Rentenalter Änderungen, beeinflusst dies die Höhe der Rente wesentlich.

Online Rentenschätzung

Klicken Sie auf den Online-Rechner um eine unverbindliche Rentenschätzung vorzunehmen.  Diese Berechnung gibt jedoch nur einen groben Anhaltspunkt und unterliegt nicht der genauen Prüfung der Ausgleichskasse.

Anmeldung

Wünschen Sie eine Rentenvorausberechnung durch die Ausgleichskasse, können Sie sich mit dem "Antrag für eine provisorische Rentenvorausberechnung" anmelden.