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AHV- und Familienausgleichskasse

des Thurgauer Gewerbeverbandes

Splitting

Bei der Leistungsberechnung von Renten der AHV oder IV von geschiedenen Personen werden die Einkommen, welche die Ehepartner während den gemeinsamen Ehejahren erzielt haben, zwischen Mann und Frau hälftig aufgeteilt. Das nennt man Splitting. Bei verheirateten Personen wird die Einkommensteilung bei der Rentenberechnung automatisch vorgenommen. Bei geschiedenen Personen muss dieses Verfahren jedoch "offiziell" durchgeführt werden, da die Ehepartner nicht mehr zusammenleben.

Anmeldung

Sie können die Anmeldung einer kontenführenden Ausgleichskasse zustellen. Bitte legen Sie eine Kopie des Scheidungsurteils bei.