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AHV- und Familienausgleichskasse

des Thurgauer Gewerbeverbandes

Vaterschaftsentschädigung VSE

Alle erwerbstätigen sowie arbeitslosen Väter haben ab dem 1. Januar 2021 Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, also auf zehn freie Arbeitstage. Dieser Urlaub kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes flexibel bezogen werden.

Die Entschädigung wird einmalig ausbezahlt, sobald der Urlaub vollständig bezogen wurde.

Höhe der Entschädigung

Die Vaterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Für zwei Wochen Urlaub werden 14 Taggelder ausbezahlt, was einen Höchstbetrag von 2744 Franken ergibt.

Anmeldung

Arbeitnehmende können ihren Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung über ihren Arbeitgebenden anmelden. Füllen Sie bitte die persönlichen Angaben auf dem Formular aus und leiten die Anmeldung an Ihren Arbeitgebenden weiter. Der Arbeitgebende reicht das ergänzte Formular bei der zuständigen Ausgleichskasse ein.

Selbständigerwerbende können die ausgefüllte Anmeldung direkt der Ausgleichskasse zustellen, über die sie die Beiträge abrechnen.

Die Vaterschaftsentschädigung kann innerhalb einer Rahmenfrist von sechs Monaten bezogen werden. Die Rahmenfrist beginnt am Tag der Geburt des Kindes und wird nachschüssig nach Bezug des letzten Urlaubstages ausgerichtet.

Kosten und Finanzierung

Finanziert wird der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO). Für deren Finanzierung muss der Beitrag an die EO ab dem 1. Januar 2021 von heute 0,45 auf 0,50 Lohnprozente erhöht werden. Die Einführung der Vaterschaftsentschädigung führt für die EO im Jahr 2021 zu Kosten von rund 230 Millionen Franken.